Häufige Fragen zur Rechnung

So berechnet die SVO Ihren Abschlag

Glühbirne gefüllt mit Münzen, daneben ist ein Stapel mit Münzen und einer grünen Pflanze.

Abschläge sind die Beträge, die Sie monatlich für Warmwasser und Heizung, aber auch für Strom bezahlen. Für eine Nachzahlung muss man allerdings nicht zwingend mehr Energie verbrauchen als im Vorjahr. Es genügen  Änderungen bei Steuern wie der Mehrwertsteuer oder Abgaben wie der CO2-Preis, aufgrund derer Ihr Abschlag steigen kann. In vielen Fällen werden Abschläge - unabhängig von Preisänderungen - auch erst mit der nächsten Jahresabrechnung angepasst. 

Wer Nachzahlungen abmildern oder möglichst verhindern will, sollte daher jetzt prüfen, ob die monatlich gezahlten Beträge die tatsächlichen Energiekosten decken, oder ob die Abschläge erhöht werden müssen: Diese sogenannten „Abschlags-Checks“ lassen sich in der Regel online schnell durchführen, die monatlichen Überweisungen sind ebenfalls online leicht anzupassen.

Besuchen Sie dafür das SVO-Kundenportal, um Ihre Abschläge anzupassen.

Häufige Fragen zum Abschlag

Eine Abschlagszahlung ist eine Teil- bzw. Anzahlung auf geleistete Energie- sowie Wasserlieferungen und ist zu jedem Monatsende fällig. Die gezahlten Abschläge werden in Ihrer Verbrauchsabrechnung verrechnet.

In der Regel prognostiziert die SVO auf der Basis Ihres Verbrauchs im vorangegangenen Jahr, wie viel Energie Sie voraussichtlich im kommenden Abrechnungszeitraum benötigen werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, bemisst sich der Abschlag anhand vergleichbarer Kundengruppen. Aus diesen Verbrauchswerten und den aktuell geltenden Preisen sowie dem Grundpreis ermittelt die SVO die neuen Abschläge für das kommende Abrechnungsjahr.

Abhängig vom Zeitpunkt der Rechnungserstellung werden 12, in Ausnahmefällen auch weniger, gleichbleibende Abschläge erhoben. Alle Fälligkeitstermine sind auf der Rückseite der ersten Seite Ihrer Verbrauchsabrechnung aufgeführt.

Die SVO berechnet Ihren Abschlag auf Basis des von Ihnen angegebenen Jahresverbrauches. Sollten Sie bei Vertragsabschluss keinen Jahresverbrauch angegeben haben, hält sich die SVO an den Verbrauch, den Ihr Netzbetreiber auf Grundlage von Erfahrungswerten für Ihren Zähler erwartet. Spätestens nach Ihrer ersten Verbrauchsabrechnung ermittelt die SVO, ob die Höhe Ihres Abschlages zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch passt und teilt Ihnen Ihren neuen Abschlagsbetrag in Ihrer Verbrauchsabrechnung mit.

Weitere Informationen zur Berechnung Ihres Abschlags finden Sie hier.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren monatlichen Abschlag selbst anzupassen. Wenn Sie denken, dass Ihr Abschlag nicht Ihrem erwarteten Jahresverbrauch entspricht, können Sie diesen online unter „Mein SVO“ selbst anpassen. Loggen Sie sich hierfür ins Kundenportal ein. 
Wichtig für Sie: Die Anpassung erfolgt nach festgelegten Richtlinien - eine Änderung in beliebiger Höhe ist also nicht möglich. Zudem ergibt ein zu gering eingestellter Abschlag eine Nachzahlung.

Wenn Sie Strom und Erdgas von der SVO erhalten, finden Sie auf Seite 2 Ihrer Jahresabrechnung drei verschiedene Abschläge:

  • 15. Februar 2024 rückwirkend für Januar
  • 29. Februar 2024 rückwirkend für Februar
  • 28. März 2024 rückwirkend für März

Darin enthalten sind für Strom 19 Prozent Mehrwertsteuer, für Erdgas bis Ende März 7 Prozent Mehrwertsteuer. Ab 1. April 2024 steigt die Mehrwertsteuer für Erdgas auf 19 Prozent- Deshalb sind Ihre Abschläge ab 30. April 2024 fortlaufend in der zweiten Tabelle separat aufgeführt.

Bei der Berechnung Ihres neuen Abschlages wurde Ihr derzeitiger Tarif mit ihrem prognostizierten Verbrauch im Jahr 2024 für die nächsten 12 Monate hochgerechnet. Die ab April steigenden Mehrwertsteuer ist darin bereits enthalten. Nicht enthalten ist dagegen eine möglichen Preissenkung, die im März 2024 für einige Tarife wirksam wird.

Wenn Sie jedoch von der SVO eine Preismitteilung erhalten haben, aus der eine Preissenkung ab März 2024 hervorgeht, können Sie Ihren Abschlag im Kundenportal der SVO selbst anpassen. Alternativ können Sie sich an den Kundenservice der SVO wenden, der gern die Anpassung des Abschlags für Sie vornimmt.

Der Abschlag für den Monat Januar ist Mitte Februar fällig. Alle weiteren Abschläge sind jeweils zum Monatsende fällig und beziehen sich auf den vorangegangen Monat. Alle Fälligkeitstermine sind auf der zweiten Seite Ihrer Verbrauchsabrechnung aufgeführt.

Abschlagszahlungen sind immer rückwirkend fällig und beziehen sich auf den vergangenen Monat. Somit zahlen Sie beispielsweise Ende Februar für den Monat Februar. Bitte haben Sie Verständnis, dass die SVO keine Ausnahmen machen kann. Die Daten Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen entnehmen Sie Ihrer Verbrauchsabrechnung.