FAQ E-Mobilität
Antworten auf Ihre Fragen zu Elektromobilität
Wer sich mit dem Gedanken beschäftigt, ein Elektrofahrzeug anzuschaffen, hat viele Fragen: Was kosten 100 Kilometer mit einem Stromer? Wie wird eine Wallbox richtig installiert? Und warum muss ich eine Wallbox beim Netzbetreiber anmelden? Finden Sie hier Antworten auf viele Fragen rund um das Thema Elektromobilität.
Häufige Fragen zur Elektromobilität
Für ein Ladekabel mit 11 kW wird ein Mindest-Kabelquerschnitt von 2,5 mm2 empfohlen. Bei einer Ladeleistung von 22 kW muss ein Kabelquerschnitt von mindestens 6 mm2 eingehalten werden.
Grundsätzlich gibt es für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer sowie Unternehmen keine Einschränkungen. Mieterinnen und Mieter müssen sich allerdings zuvor mit ihren Eigentümerinnen und Eigentümern abstimmen. Das 2020 in Kraft getretene Wohnungseigentums-Modernisierungsgesetz zum Ausbau der Elektromobilität räumt ihnen jedoch grundsätzlich einen Anspruch auf eine Ladesäule ein: Wenn sie die Kosten der Wallbox und deren Installation selbst tragen, müssen die Vermieterinnen und Vermieter der Wallbox-Installation unter gewissen Bedingungen zustimmen.
Ausschließlich zugelassene Elektrofachbetriebe. Die Montage können Sie bei der SVO bequem zu Ihrer Wallbox dazubuchen. Die SVO arbeitet mit heimischen Handwerksbetrieben zusammen.
Eine Schnellladesäule ist eine Ladesäule, an der mit höherer Leistung geladen werden kann. Die Säulen können mit bis zu 300 kW laden, vorausgesetzt, das E-Fahrzeug ist für diese Leistung ausgelegt. Das Aufladen von mindestens 20 bis maximal 80 Prozent des Akkus dauert im Durchschnitt rund 30 Minuten.
Ein durchschnittliches E-Auto verbraucht 20 Kilowattstunden auf 100 Kilometer. Eingerechnet sind Wechselrichterverluste. Bei einem angenommenen Strompreis von ca. 40 Cent zu Hause und 90 Cent pro Kilowattstunde am Schnelllader resultieren daraus 8 bzw. 18 Euro auf 100 Kilometer Fahrtstrecke.
Wer an einer öffentlichen Ladesäule Strom tankt, zahlt die Installation und den Betrieb des Ladenetzes anteilig mit. Das Prinzip ist das gleiche wie an einer herkömmlichen Tankstelle: Auch hier kostet der Sprit aus dem Zapfhahn mehr als im Auslieferungslager des Großhändlers.
Natürlich entsteht auch bei der Fahrt mit dem Elektroauto Feinstaub durch Reifen- und Bremsenabrieb. Außerdem steht die Rohstoffgewinnung zur Produktion der Lithium-Ionen-Akkus immer wieder in der Kritik. In der Gesamtbilanz produzieren Elektroautos allerdings weniger CO2 als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Deshalb wird ihr Kauf auch vom Staat gefördert.
Man geht davon aus, dass Lithium-Ionen-Akkus eine maximale Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren haben. Je älter der Akku, je sportlicher gefahren und je häufiger mit hohen Leistungen geladen wird, desto eher verlieren Lithium-Ionen-Akkus ihre Funktion. Auch äußere Gegebenheiten wie Hitze oder Kälte beeinflussen die Lebensdauer. Meist lässt die Leistung der Batterie nach etwa acht Jahren nach – Hersteller garantieren dann noch eine Restkapazität von circa 75 Prozent.
Ja, Wallboxen müssen nach der Inbetriebnahme angemeldet werden. Und zwar bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber. Wenn Sie in den Landkreisen Uelzen oder Celle oder der Stadt Celle eine Wallbox anmelden möchten, ist die Celle-Uelzen Netz GmbH als zuständiger Netzbetreiber dafür zuständig. Sie können eine Wallbox hier anmelden.
Neben staatlichen Kaufprämien gibt es lohnsteuerliche Vorteile für Elektrodienstwagenfahrer. Der geldwerte Vorteil beträgt nur ein Viertel - gemessen an einem klassischen Verbrenner. Voraussetzung ist, dass der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs 60.000 Euro nicht übersteigt und das Fahrzeug keine CO2-Emission verursacht (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 und S. 3 Nr. 3 EStG).
Erfüllt ein Elektroauto nicht diese Voraussetzungen oder ist es ein extern aufladbares Elektro-Hybridfahrzeug, gilt eine Halbierung der Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 2 und S. 3 Nr. 2 EStG). Diese Maßnahmen gelten bis 2030.
Elektroautos, die zwischen 2020 und 2025 erstmals zugelassen werden, bleiben bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit.