FAQ Wasser und Abwasser

Antworten auf Ihre Fragen zu Wasser und Abwasser

Glas wird am Wasserhahn befüllt.

Über Gebühren und Freimengen

Fallen Abwassergebühren an, wenn der Pool im Garten befüllt wird? Was hat es mit Freimengen auf sich? Und wie kommt eigentlich ein Wasserpreis zustande? Antworten auf diese Fragen finden Sie auf dieser Seite. 

 

Häufige Fragen zu SVO Wasser und Abwasser

Ihr Wasserpreis setzt sich zusammen aus einem pauschalen Grundpreis in Euro pro Jahr und dem Arbeitspreis in Euro pro Kubikmeter (m3).
Ihre Wasserkosten ergeben sich durch die Multiplikation Ihres Wasserverbrauchs mit dem Arbeitspreis zuzüglich Grundpreis und gesetzlicher Umsatzsteuer.

Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die alle verbrauchsunabhängigen Kosten wie Mess- und Gerätekosten enthält.

Im Gegensatz zum Grundpreis deckt der Arbeitspreis alle verbrauchsabhängigen Kosten wie die Beschaffungskosten.

Für Ihre ersten 20 Kubikmeter (m3) Wasser zahlen Sie keinen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Diese sind als festgelegte Wasserfreimenge bzw. als festgelegter Sockelbetrag mit im Grundpreis enthalten. Das gilt jedoch nur für den Landkreis Celle. 

Die Aufteilung Ihres Abwasserpreises können Sie bei Ihrem zuständigen Abwasserverband und/oder bei Ihrer zuständigen Gemeinde einsehen.

Ja, und zwar ohne Ausnahme.