SVO Strom | klassisch
Grund- und Ersatzversorgung für Ihren Strom

Grund- und Ersatzversorgung von der SVO
Mit dem Stromtarif SVO Strom | klassisch sichert die SVO die Grund- und Ersatzversorgung für Strom in den Landkreisen Celle und Uelzen – mit Ausnahme des Stadtgebiets von Uelzen.
Sie beziehen als Haushaltskunde Strom, ohne einen Stromliefervertrag abgeschlossen zu haben? Oder Sie werden von Ihrem bisherigen Stromanbieter nicht mehr beliefert? Kein Problem: Die SVO fängt Sie mit dem Tarif SVO Strom | klassisch auf. Sie können sich sicher sein: Die SVO versorgt Sie immer zuverlässig mit Strom.
Diesen Vertrag können Sie jederzeit kurzfristig kündigen und in einen anderen SVO-Stromtarif wechseln. Mit diesem Tarif der SVO bleiben Sie garantiert flexibel.
SVO Strom | klassisch auf einen Blick
- Das Grundversorgungsprodukt der SVO
- Freiheit und Flexibilität
- Unbefristete Vertragsdauer
- Jederzeit kündbar mit einer Frist von 14 Tagen
Preisbestandteile SVO Strom | klassisch
Der Tarif SVO Strom | klassisch ist der Tarif der Grund- und Ersatzversorgung. Immer dann, wenn Sie keinen anderen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, nutzen Sie in den Landkreisen Celle und Uelzen sowie in der Stadt Celle Strom der SVO zu diesen Bedingungen. Der Preis für diesen Tarif setzt sich - wie die anderen Stromtarife auch - aus den eigentlichen Energiekosten sowie den Netzentgelten des jeweiligen Netzbetreibers, Abgaben und Steuern zusammen.
Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis | ct / kWh ab 1. Januar 2025 | ct / kWh bis 31. Dezember 2024 |
Summe Arbeitspreis brutto | 36,53 | 36,53 |
Summe Arbeitspreis netto | 30,70 | 30,70 |
Aufschlag für besondere Netznutzung* | 1,558 | 0,643 |
Offshore-Umlage | 0,816 | 0,656 |
KWK-Umlage | 0,277 | 0,275 |
Stromsteuer | 2,050 | 2,050 |
Konzessionsabgabe | 1,590 | 1,590 |
Netzentgelt** | 6,120 | 6,340 |
SVO-Anteil | 18,289 | 19,146 |
Umsatzsteuer | 5,83 | 5,83 |
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis | Euro / Jahr | Euro / Jahr |
Summe Grundpreis brutto | 142,80 | 142,80 |
Summe Grundpreis netto | 120,00 | 120,00 |
Grundpreis Netznutzung** | 57,840 | 57,840 |
Messstellenbetrieb (inkl. Messung) | 17,500 | 17,500 |
SVO-Anteil | 44,660 | 44,660 |
Umsatzsteuer | 22,80 | 22,80 |
*bis 31.12.2024: §19-StromNEV-Umlage
**für 2025 vorläufig
Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis | ct / kWh ab 1. Januar 2025 | ct / kWh bis 31. Dezember 2024 |
Summe Arbeitspreis brutto | 36,53 | 36,53 |
Summe Arbeitspreis netto | 30,70 | 30,70 |
Aufschlag für besondere Netznutzung* | 1,558 | 0,643 |
Offshore-Umlage | 0,816 | 0,656 |
KWK-Umlage | 0,277 | 0,275 |
Stromsteuer | 2,050 | 2,050 |
Konzessionsabgabe | 1,320 | 1,320 |
Netzentgelt** | 6,120 | 6,340 |
SVO-Anteil | 18,559 | 19,416 |
Umsatzsteuer | 5,83 | 5,83 |
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis |
Euro / Jahr |
Euro / Jahr |
Summe Grundpreis brutto | 142,80 | 142,80 |
Summe Grundpreis netto | 120,00 | 120,00 |
Grundpreis Netznutzung** | 57,840 | 57,840 |
Messstellenbetrieb (inkl. Messung) | 17,500 | 17,500 |
SVO-Anteil | 44,660 | 44,660 |
Umsatzsteuer | 22,80 | 22,80 |
*bis 31.12.2024: §19-StromNEV-Umlage
**für 2025 vorläufig
Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis | ct / kWh ab 1. Januar 2025 | ct / kWh bis 31. Dezember 2024 |
Summe Arbeitspreis brutto | 36,91 | 36,91 |
Summe Arbeitspreis netto | 31,02 | 31,02 |
Aufschlag für besondere Netznutzung* | 1,558 | 0,643 |
Offshore-Umlage | 0,816 | 0,656 |
KWK-Umlage | 0,277 | 0,275 |
Stromsteuer | 2,050 | 2,050 |
Konzessionsabgabe | 1,320 | 1,320 |
Netzentgelt** | 6,210 | 6,630 |
SVO-Anteil | 18,789 | 19,446 |
Umsatzsteuer | 5,89 | 5,89 |
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis |
Euro / Jahr |
Euro / Jahr |
Summe Grundpreis brutto | 142,80 | 142,80 |
Summe Grundpreis netto | 120,00 | 120,00 |
Grundpreis Netznutzung** | 50,000 | 50,000 |
Messstellenbetrieb (inkl. Messung) | 15,000 | 15,000 |
SVO-Anteil | 55,000 | 55,000 |
Umsatzsteuer | 22,80 | 22,80 |
*bis 31.12.2024: §19-StromNEV-Umlage
**für 2025 vorläufig
FAQ zur Strom Grund- und Ersatzversorgung
Die Grundversorgung stellt sicher, dass alle Haushalte und Kleinstunternehmen, die keinen eigenen Stromanbieter gewählt haben, trotzdem mit Strom versorgt werden. Sie ist gesetzlich geregelt und garantiert, dass niemand ohne Stromversorgung bleibt. Der Strom wird vom Grundversorger zu standardisierten Konditionen geliefert.
Der Grundversorger ist der Stromanbieter, der in Ihrem Netzgebiet die Grundversorgung übernimmt. In der Regel handelt es sich dabei um den regionalen Netzbetreiber. Sie können den Grundversorger auf der Website der Bundesnetzagentur oder direkt bei Ihrem Netzbetreiber finden.
Die Ersatzversorgung tritt in Kraft, wenn Ihr regulärer Stromanbieter ausfällt oder Sie ohne Vertrag sind (z. B. bei einem Umzug und noch nicht abgeschlossenen Vertrag). In diesem Fall übernimmt der Grundversorger die Stromversorgung für eine Übergangszeit. Die Ersatzversorgung endet, sobald ein neuer Vertrag abgeschlossen ist.
Die Ersatzversorgung ist in der Regel nur für eine begrenzte Zeit gedacht, meist bis zu 3 Monate. Innerhalb dieser Zeit sollten Sie einen neuen Anbieter wählen, um in den normalen Versorgungsmodus zu wechseln.
Der Preis in der Grundversorgung wird von der Bundesnetzagentur überwacht und regelmäßig angepasst. Er besteht aus den Kosten für die Strombeschaffung, Netzentgelten, Steuern und Abgaben. Der Preis in der Ersatzversorgung kann deutlich höher sein, da der Tarif weniger flexibel ist und oft einen Notstrompreis beinhaltet.
Ja, Sie können jederzeit während der Grundversorgung zu einem anderen Anbieter wechseln. Es fallen keine zusätzlichen Kosten oder Kündigungsfristen an, wenn Sie sich für einen anderen Anbieter entscheiden. Der Wechsel erfolgt in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen, ohne dass Ihre Stromversorgung unterbrochen wird.
Wenn Sie in die Grundversorgung oder Ersatzversorgung fallen, müssen Sie nichts weiter tun, um mit Strom versorgt zu werden. Sobald Sie jedoch die Grundversorgung in Anspruch nehmen, empfiehlt es sich, nach einem geeigneten Stromanbieter und Tarif zu suchen, um von eventuell günstigeren Angeboten zu profitieren.
Nach dem Wechsel zu einem neuen Anbieter endet die Ersatzversorgung automatisch. Es ist nicht notwendig, diese separat zu kündigen. Ihr neuer Anbieter kümmert sich um die Abwicklung, und Ihre Stromversorgung bleibt ununterbrochen.
Ja, auch beim Umzug haben Sie Anspruch auf die Grundversorgung. Sollten Sie keinen neuen Anbieter auswählen, wird der Grundversorger für Ihre neue Adresse zuständig. Denken Sie daran, Ihren Umzug rechtzeitig zu melden und den Zählerstand sowohl am alten als auch am neuen Wohnort mitzuteilen.