SVO Strom | klassisch

Grund- und Ersatzversorgung für Ihren Strom

Kaffemaschine mit Kaffeebecher in einer Küche.

Grund- und Ersatzversorgung von der SVO

Mit dem Stromtarif SVO Strom | klassisch sichert die SVO die Grund- und Ersatzversorgung für Strom in den Landkreisen Celle und Uelzen – mit Ausnahme des Stadtgebiets von Uelzen.  

Sie beziehen als Haushaltskunde Strom, ohne einen Stromliefervertrag abgeschlossen zu haben? Oder Sie werden von Ihrem bisherigen Stromanbieter nicht mehr beliefert? Kein Problem: Die SVO fängt Sie mit dem Tarif SVO Strom | klassisch auf. Sie können sich sicher sein: Die SVO versorgt Sie immer zuverlässig mit Strom.  

Diesen Vertrag können Sie jederzeit kurzfristig kündigen und in einen anderen SVO-Stromtarif wechseln. Mit diesem Tarif der SVO bleiben Sie garantiert flexibel.

SVO Strom | klassisch auf einen Blick 

  • Das Grundversorgungsprodukt der SVO
  • Freiheit und Flexibilität  
  • Unbefristete Vertragsdauer 
  • Jederzeit kündbar mit einer Frist von 14 Tagen  

Preisbestandteile SVO Strom | klassisch

Der Tarif SVO Strom | klassisch ist der Tarif der Grund- und Ersatzversorgung. Immer dann, wenn Sie keinen anderen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, nutzen Sie in den Landkreisen Celle und Uelzen sowie in der Stadt Celle Strom der SVO zu diesen Bedingungen. Der Preis für diesen Tarif setzt sich - wie die anderen Stromtarife auch - aus den eigentlichen Energiekosten sowie den Netzentgelten des jeweiligen Netzbetreibers, Abgaben und Steuern zusammen. 

Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis

ct / kWh ab 1. Januar 2025

ct / kWh bis 31. Dezember 2024

Summe Arbeitspreis brutto 36,53 36,53
Summe Arbeitspreis netto 30,70 30,70
Aufschlag für besondere Netznutzung* 1,558 0,643
Offshore-Umlage 0,816 0,656
KWK-Umlage 0,277 0,275
Stromsteuer 2,050 2,050
Konzessionsabgabe 1,590 1,590
Netzentgelt** 6,120 6,340
SVO-Anteil 18,289 19,146
Umsatzsteuer 5,83 5,83

 

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis

 

Euro / Jahr

 

Euro / Jahr

Summe Grundpreis brutto 142,80 142,80
Summe Grundpreis netto 120,00 120,00
Grundpreis Netznutzung** 57,840 57,840
Messstellenbetrieb (inkl. Messung) 17,500 17,500
SVO-Anteil 44,660 44,660
Umsatzsteuer 22,80 22,80
     

*bis 31.12.2024: §19-StromNEV-Umlage

**für 2025 vorläufig

Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis ct / kWh ab 1. Januar 2025 ct / kWh bis 31. Dezember 2024
Summe Arbeitspreis brutto 36,53 36,53
Summe Arbeitspreis netto 30,70 30,70
Aufschlag für besondere Netznutzung* 1,558 0,643
Offshore-Umlage 0,816 0,656
KWK-Umlage 0,277 0,275
Stromsteuer 2,050 2,050
Konzessionsabgabe 1,320 1,320
Netzentgelt** 6,120 6,340
SVO-Anteil 18,559 19,416
Umsatzsteuer 5,83 5,83

 

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis

 

Euro / Jahr

 

Euro / Jahr

Summe Grundpreis brutto 142,80 142,80
Summe Grundpreis netto 120,00 120,00
Grundpreis Netznutzung** 57,840 57,840
Messstellenbetrieb (inkl. Messung) 17,500 17,500
SVO-Anteil 44,660 44,660
Umsatzsteuer 22,80 22,80

 

*bis 31.12.2024: §19-StromNEV-Umlage

**für 2025 vorläufig

 

Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis ct / kWh ab 1. Januar 2025 ct / kWh bis 31. Dezember 2024
Summe Arbeitspreis brutto 36,91 36,91
Summe Arbeitspreis netto 31,02 31,02
Aufschlag für besondere Netznutzung* 1,558 0,643
Offshore-Umlage 0,816 0,656
KWK-Umlage 0,277 0,275
Stromsteuer 2,050 2,050
Konzessionsabgabe 1,320 1,320
Netzentgelt** 6,210 6,630
SVO-Anteil 18,789 19,446
Umsatzsteuer 5,89 5,89

 

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis

 

Euro / Jahr

 

Euro / Jahr

Summe Grundpreis brutto 142,80 142,80
Summe Grundpreis netto 120,00 120,00
Grundpreis Netznutzung** 50,000 50,000
Messstellenbetrieb (inkl. Messung) 15,000 15,000
SVO-Anteil 55,000 55,000
Umsatzsteuer 22,80 22,80

 

*bis 31.12.2024: §19-StromNEV-Umlage

**für 2025 vorläufig

FAQ zur Strom Grund- und Ersatzversorgung

Die Grundversorgung stellt sicher, dass alle Haushalte und Kleinstunternehmen, die keinen eigenen Stromanbieter gewählt haben, trotzdem mit Strom versorgt werden. Sie ist gesetzlich geregelt und garantiert, dass niemand ohne Stromversorgung bleibt. Der Strom wird vom Grundversorger zu standardisierten Konditionen geliefert.

Der Grundversorger ist der Stromanbieter, der in Ihrem Netzgebiet die Grundversorgung übernimmt. In der Regel handelt es sich dabei um den regionalen Netzbetreiber. Sie können den Grundversorger auf der Website der Bundesnetzagentur oder direkt bei Ihrem Netzbetreiber finden.

Die Ersatzversorgung tritt in Kraft, wenn Ihr regulärer Stromanbieter ausfällt oder Sie ohne Vertrag sind (z. B. bei einem Umzug und noch nicht abgeschlossenen Vertrag). In diesem Fall übernimmt der Grundversorger die Stromversorgung für eine Übergangszeit. Die Ersatzversorgung endet, sobald ein neuer Vertrag abgeschlossen ist.

Die Ersatzversorgung ist in der Regel nur für eine begrenzte Zeit gedacht, meist bis zu 3 Monate. Innerhalb dieser Zeit sollten Sie einen neuen Anbieter wählen, um in den normalen Versorgungsmodus zu wechseln.

Der Preis in der Grundversorgung wird von der Bundesnetzagentur überwacht und regelmäßig angepasst. Er besteht aus den Kosten für die Strombeschaffung, Netzentgelten, Steuern und Abgaben. Der Preis in der Ersatzversorgung kann deutlich höher sein, da der Tarif weniger flexibel ist und oft einen Notstrompreis beinhaltet.

Ja, Sie können jederzeit während der Grundversorgung zu einem anderen Anbieter wechseln. Es fallen keine zusätzlichen Kosten oder Kündigungsfristen an, wenn Sie sich für einen anderen Anbieter entscheiden. Der Wechsel erfolgt in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen, ohne dass Ihre Stromversorgung unterbrochen wird.

Wenn Sie in die Grundversorgung oder Ersatzversorgung fallen, müssen Sie nichts weiter tun, um mit Strom versorgt zu werden. Sobald Sie jedoch die Grundversorgung in Anspruch nehmen, empfiehlt es sich, nach einem geeigneten Stromanbieter und Tarif zu suchen, um von eventuell günstigeren Angeboten zu profitieren.

Nach dem Wechsel zu einem neuen Anbieter endet die Ersatzversorgung automatisch. Es ist nicht notwendig, diese separat zu kündigen. Ihr neuer Anbieter kümmert sich um die Abwicklung, und Ihre Stromversorgung bleibt ununterbrochen.

Ja, auch beim Umzug haben Sie Anspruch auf die Grundversorgung. Sollten Sie keinen neuen Anbieter auswählen, wird der Grundversorger für Ihre neue Adresse zuständig. Denken Sie daran, Ihren Umzug rechtzeitig zu melden und den Zählerstand sowohl am alten als auch am neuen Wohnort mitzuteilen.