SVO Erdgas | klassisch für Ihr Unternehmen

Erdgas-Ersatzversorgung für Gewerbekunden

Eine Zubereitung einer Mahlzeit in einer Pfanne am Gasherd.

Als Gewerbekunde verbrauchen Sie mehr als 10.000 Kilowattstunden Erdgas pro Jahr und haben keinerlei Sonderverträge für Erdgaslieferungen bei einem Energieversorger abgeschlossen? Dann beziehen Sie im Versorgungsgebiet der SVO-Gruppe die Erdgas-Ersatzversorgung.

Preis Erdgas-Ersatzversorgung ab 10.000 Kilowattstunden pro Jahr

Energiepreis:

8,10 ct / kWh

Vertriebsgrundpreis:

15,00 € / Monat / Zähler

 

Diese Preise stellen einen reinen Energiepreis dar. Sie umfassen nur den Preis für die Energiebeschaffung und deren Abwicklung.

Gültig ab 1. März 2024

Zusätzlich werden in jeweils geltender Höhe berechnet:

  • Netznutzungsentgelt
  • Kosten für den Messstellenbetrieb
  • Konzessionsabgabe
  • Bilanzierungsumlage
  • Belastung aus dem Brennstoffemissionshandlungsgesetz (CO2-Preis)
  • Erdgassteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gasspeicherumlage (ab 1. Oktober 2022)

Für die Ersatzversorgung von Gewerbekunden, soweit diese nicht unter §24 Abs. 1 GasNZV fallen - es handelt sich dabei um Verbrauchsstellen mit registrierender Leistungsmessung - gelten gemäß § 38 EnWG folgende Preise:

 

 

netto ab 1. März 2024

Arbeitspreis

 

8,10 ct / kWh

Leistungspreis

 

48,00  € / kW / Jahr

 Grundpreis

 

500 € / Monat

 

Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung (RLM) haben eine Leistung von über 500 kWh bzw. einen jährlichen Erdgasverbrauch von über 1,5 GWh. Diese Verbrauchswerte entstehen gewöhnlich nur bei Kunden, die gewerblich oder Industriebereich tätig sind.

In der Tabelle abgebildet sind Nettopreise. Der Leistungspreis bemisst sich nach dem Leistungswert, also nach der maximal installierten Anschlussleistung. Der Leistungspreis ist ein Jahrespreis. Er ist anteilig für jeden angefangenen Monat und unabhängig von der tatsächlich bezogenen Leistung zu zahlen.

Zusätzlich werden in jeweils geltender Höhe berechnet:

 

  • Kosten für den Messstellenbetrieb
  • Konzessionsabgabe
  • Bilanzierungsumlage
  • Belastung aus dem Brennstoffemissionshandlungsgesetz (CO2-Preis)
  • Erdgassteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gasspeicherumlage (ab 1. Oktober 2022)