Marktsituation macht Preisanpassung erforderlich
Energieversorgung wird kostspieliger
Die SVO-Gruppe ändert zum 1. Mai 2022 die Preise in der Grund- und Ersatzversorgung. Das gilt für Strom und Erdgas. Hintergrund der Anpassung sind die stark gestiegenen Beschaffungskosten auf den internationalen Energiemärkten. Diese hatten bereits bei einigen Billiganbietern zu einer Kündigungs- und Pleitewelle geführt. Die Kundinnen und Kunden erhalten zu den Preisanpassungen schriftliche Mitteilungen. Die monatlichen Abschläge werden automatisch angepasst, ohne dass die Kunden tätig werden müssen.
Die Preise auf dem Energiemarkt haben sich in der jüngeren Vergangenheit in einem nie da gewesenen Ausmaß erhöht - mit enormen Preisspitzen seit Ende vergangenen Jahres. Anzeichen für das Ende der Corona-Pandemie lösten eine Erholung der Weltwirtschaft aus. Dadurch stieg die internationale Energienachfrage. Gleichzeitig führte die Verknappung russischer Gaslieferungen zu Unsicherheiten am Gasmarkt. Da die Menge erneuerbarer Energien aktuell noch nicht ausreichend hoch ist, um den nationalen Energiebedarf zu decken, schlug die Preisentwicklung insbesondere auf den kurzfristigen Energiehandel an den Märkten durch. Sie verteuert die Energiebeschaffung für die SVO-Gruppe in einem nie gekannten Ausmaß.
Auf Kundenseite besteht der Strom- und Gaspreis zum Großteil aus gesetzlichen Steuern und Abgaben sowie staatlich regulierten Netzentgelten. Der durch die SVO-Gruppe beeinflussbare Kostenanteil beträgt bei Strom lediglich rund ein Drittel des Endkundenpreises, bei Erdgas ist es knapp die Hälfte. Über diesen Anteil muss die SVO-Gruppe die Energiemenge beschaffen sowie Vertrieb, Abrechnung und Kundenservice sicherstellen. Die beschriebenen Preissteigerungen auf den internationalen Energiemärkten betrugen innerhalb eines Jahres 450 bzw. 650 Prozent. Das ist ein enormer Anstieg, den die SVO-Gruppe trotz guter Einkaufsstrategie nicht vollständig kompensieren kann.
Verschärft wird die Situation dadurch, dass sich seit Oktober 2021 mehrere Discountanbieter aus dem Haushaltskundengeschäft zurückgezogen haben. Strom- und Gaslieferungen wurden durch diese Anbieter einseitig eingestellt und die Kundinnen und Kunden damit einfach im Stich gelassen. Allein bei der SVO-Gruppe fielen durch dieses unseriöse Vorgehen plötzlich mehrere Tausend Kundinnen und Kunden in die Grund- und Ersatzversorgung. Diese ist zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Sie regelt den gesetzlichen Anspruch auf Energieversorgung. Konkret heißt das: Die SVO-Gruppe übernimmt als Grundversorger – also als das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im jeweiligen Netzgebiet - diese Kunden und deren Belieferung mit Energie zusätzlich. Die Folge: Sie muss kurzfristig große Energiemengen zu sehr hohen Preisen nachbeschaffen. Diese Mehrkosten einfach nur an die Neukunden – beispielsweise in Form eines speziellen Neukundentarifs - weiterzugeben, ist aus rechtlichen Gründen keine Option.
Die SVO-Gruppe kann die allgemeine Preis-Entwicklung auf den internationalen Energiemärkten nicht beeinflussen. Durch eine langfristige und vorausschauende Einkaufsplanung können wir die Folgen für unsere Kundinnen und Kunden aber abfedern. Dennoch ist eine Preiserhöhung in der Grund- und Ersatzversorgung ab 1. Mai 2022 unumgänglich. Der Brutto-Arbeitspreis im Produkt SVO Strom | klassisch steigt daher im Netzgebiet der Celle-Uelzen Netz GmbH von 28,02 Cent auf 33,92 Cent pro Kilowattstunde. Der zugehörige Grundpreis erhöht sich von 98,39 Euro auf 128,52 Euro brutto pro Jahr. Bei dem Produkt SVO Erdgas | klassisch ist der Preis nach Abnahmemenge gestaffelt. Bei einem Jahresverbrauch von bis zu 4.000 Kilowattstunden beträgt der Preis pro Kilowattstunde beispielsweise zukünftig 9,92 Cent statt bislang 9,19 Cent brutto. Der Grundpreis von SVO Erdgas | klassisch bleibt unverändert.
Die Bundesregierung plant, die Verbraucher für die hohen Energiekosten zu entlasten. In der Politik gibt es aktuell eine Diskussion darüber, die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) als bislang festen Bestandteil des Strompreises bereits diesen Sommer wegfallen zu lassen. Sobald dieser Schritt beschlossen ist, wird die SVO-Gruppe das selbstverständlich auch 1 zu 1 weitergeben und damit zu einer Entlastung der Kundinnen und Kunden beitragen.
Die SVO-Gruppe informiert in diesen Tagen schriftlich alle Kundinnen und Kunden über die geplante Preiserhöhung zum 1. Mai 2022. In einem zweiten Schritt werden dann auch die monatlich zu zahlenden Abschläge angepasst, um hohe Nachforderungen zu vermeiden. Die Kundinnen und Kunden müssen in diesem Fall nichts tun, die Anpassung erfolgt automatisch. Die Kundinnen und Kunden werden über die neue Höhe ihres individuellen Abschlags zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls schriftlich informiert. Die SVO-Gruppe gibt auf ihrer Internetseite Antworten auf die meistgestellten Fragen zur Verbrauchs-Abrechnung und zur Zusammensetzung der Energiepreise. Die entsprechende FAQ-Seite ist unter diesem Link zu finden:
https://www.svo.de/faq-verbrauchsabrechnung/
Viele Anliegen lassen sich auch ganz bequem und einfach online erledigen. Das Kundenportal der SVO-Gruppe ist an sieben Tage rund um die Uhr erreichbar. Dort können beispielsweise Umzüge und Zählerstände mitgeteilt werden.
Darüber hinaus bietet die SVO-Gruppe ihren Kundinnen und Kunden einen telefonischen Rückrufservice.