Über das BEG-Programm werden Wärmepumpen in Bestandsgebäuden mit bis zu 70 % der Kosten gefördert. Die Förderung setzt sich zusammen aus:
30 % Grundförderung
30 % Einkommens-Bonus (bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter 40.000 €)
20 % Klimageschwindigkeits-Bonus (bei Austausch fossiler Heizungen bis Ende 2028)
5 % Effizienzbonus (für besonders effiziente Wärmepumpen)
Diese Boni sind kumulierbar und gelten für Luft-Wasser- und Erdwärmepumpen sowie andere erneuerbare Heizsysteme.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite an:
Kredit 261: bis zu 150.000 € für Sanierungsmaßnahmen mit Tilgungszuschüssen zwischen 5 % und 45 % .
Ergänzungskredit 358: für Haushalte mit zu versteuerndem Einkommen bis 90.000 € brutto, mit Effektivzins zwischen 0,01 % und 1,87 %
Alternativ oder zusätzlich können Sie 20 % der Aufwendungen für den Heizungstausch (max. 40.000 € pro Wohnobjekt) über drei Jahre steuerlich geltend machen.
Zusätzlich zur Bundesförderung gibt es in Niedersachsen spezifische Programme:
Wärmepumpenquartiere: Für bestimmte Wohnquartiere werden Wärmepumpensysteme mit zusätzlichen Zuschüssen zwischen 500 € und 7.250 € gefördert.
Landesbürgschaft WEG: Sichert Darlehen zur energetischen Modernisierung von Wohnungseigentümergemeinschaften ab, mit bis zu 80 % Bürgschaft.
Antragsberechtigte: Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen und Kommunen.
Antragstellung: Über das KfW-Kundenportal für Zuschüsse oder Kredite.
Vorab: Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags mit einem Fachunternehmen erforderlich.
Förderhöhe: Kombination von Boni möglich, max. 70 % der Investitionskosten.